PagoPA

Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Informationen und den Link für die Zahlung über PagoPA.

AN ALLE MITGLIEDER

Die Handelskammer Bozen hat sich dem PagoPA-System gemäß Art. 5, Absatz 4 des Gesetzesdekrets Nr. Nr. 82 vom 7. März 2005 und nachfolgenden Änderungen angeschlossen, das den “Digitalen Verwaltungscode” (CAD) enthält Die Richtlinien in Bezug auf den “PagoPA”-Service wurden von der Agentur “Digitales Italien” nach Rücksprache mit der „Banca d’Italia” gemäß Artikel 5, Absatz 4 des Gesetzesdekrets Nr. 82 vom 7. März 2005 und nachfolgenden Änderungen herausgegeben, welche den “Digitalen Verwaltungskodex” (CAD) enthalten. Den Bezugsrahmen bildet insbesondere nicht nur der bereits erwähnte Art. 5 der CAD, sondern auch Art. 15, Abs. 5-bis, der Gesetzesverordnung Nr. 179 vom 18. Oktober 2012, mit dem die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltungen eingeführt wurde, Zahlungen aus jeglichem Grund anzunehmen, auch durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, wobei für die “Erhebungs- und Zahlungstätigkeiten die in Art. 81, Abs. 2-bis, der Gesetzesverordnung Nr. 82 vom 7. März 2005 genannte technologische Plattform und die in Art. 81, Abs. 2-bis, der Gesetzesverordnung Nr. 82 vom 7. März 2005 genannten Erhebungs- und Zahlungsplattformen genutzt werden. Die Inkasso- und Zahlungsplattformen der gemäß Artikel 5, Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 82 vom 7. März 2005 sind in diesem Sinne qualifizierten Zahlungsdienstleister”.

Das PagoPA-System wurde geschaffen, um eine einzige Plattform für die Einrichtung von Zahlungen an öffentliche Verwaltungen zu schaffen. Es soll alle anderen bisher für die Einziehung verwendeten Zahlungssysteme wie F24, MAV, Banküberweisung, Postsendung und Direktinkasso ersetzen, um die Abläufe der öffentlichen Verwaltungen rationalisieren und digitalisieren und damit die Kosten einzudämmen.