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HAUPTSITZ

Alessandro Volta Straße, 3
I - 39100 Bozen

Bearbeitung der Personenbezogenen Daten

Gesetz Nr. 665/669 über die “Privacy”: Im Sinne der Art. 10 und 13 des Gesetzes Nr. 675 vom 31.12.1996 und nachfolgender Änderungen, welches die Behandlung von persönlichen Daten betrifft, nimmt der Benutzer zur Kenntnis, dass seine Daten, welche in den Besitz von der “Ärzte- und Zahnärztekammer” gelangen, mittels moderner Informatiksysteme verwaltet und verwendet werden, auch durch Beauftragte oder externe Mitarbeiter der “Ärzte- und Zahnärztekammer”. Die Verwendung erfolgt ausschließlich in Erfüllung der gegenseitig eingegangenen Vertragsverpflichtungen, sowie zum Zwecke der Bewerbung der Tätigkeit des Benutzers. Der Benutzer ist berechtigt, diese Daten zu überprüfen, zu ändern, deren Löschung zu verlangen oder sich deren Verwendung zu widersetzen, vorbehaltlich der bestehenden Vertragsverpflichtungen. Zu diesem Zweck kann der Kunde einen Einschreibebrief an die “Ärzte- und Zahnärztekammer”, A. Volta Straße 3, I-39100 Bozen senden.

Öffnungszeiten für den Parteinverkehr:

Der Präsident empfängt nach Terminvereinbarung – vorwiegend am Dienstag Nachmittag.

Der Präsident der Zahnärztekommission empfängt nach Terminvereinbarung.

Individuelle Beratungsgespräche zu den Themen ENPAM und ECM: nach Termin Vereinbarung.

Sekretariat

DER AUTOMATISCHE ANRUFBEANTWORTER (DER ÄRZTE- UND ZAHNÄRZTEKAMMER) sortiert den Anruf entsprechend den Bedürfnissen des Anrufers.

PROTOKOLL – PEC – SPID

ENPAM – ZAHNÄRZTE – ÄRZTLICHE WERBUNG

EINSCHREIBUNGEN/STREICHUNGEN – FACHARZTAUSBILDUNG – ZUGANGSDATEN TS

BUCHHALTUNG – CME-WEITERBILDUNG

PRÄSIDIUM – MELDUNGEN UND DISZIPLINARVERFAHREN

Wenn sie in der Leitung bleiben, wird der Anruf an den ersten freien Mitarbeiter weitergeleitet.